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11.04.2023 CosmeticBusiness

Kampf dem Greenwashing

EU-Verbraucher sollen sich künftig auf umweltspezifische Produktaussagen verlassen können

Die EU-Kommission geht verstärkt gegen Greenwashing vor. Dazu will sie in einer „Green Claims“-Richtlinie gemeinsame Kriterien verabschieden, mittels derer Verbraucher mehr Klarheit über die Umweltfreundlichkeit eines Produktes oder einer Dienstleistung erhalten sollen. Davon sollen auch die Unternehmen selbst profitieren, indem sie mit „echten“ Informationen im Wettbewerb um die Verbrauchergunst stehen und nicht durch unlautere Greenwashing-Aussagen anderer Hersteller das Nachsehen haben.

Die meisten Umweltaussagen sind irreführend oder unbegründet

Eine Studie der EU-Kommission stufte 2020 mehr als 53 Prozent der überprüften Umweltaussagen als irreführend und 40 Prozent als unbegründet ein. Künftig sollen sich Unternehmen an Leitlinien halten, wie sie umweltbezogene Aussagen über ihre Produkte oder Dienstleistungen belegen und wie sie sie kommunizieren. Als Beispiele nennt die Kommission Aussagen wie „Verpackung aus 30 Prozent recyceltem Kunststoff“ oder „ozeanfreundlicher Sonnenschutz“. Künftig sollen solche Angaben unabhängig verifiziert und wissenschaftlich belegt werden. Werden Produkte mit anderen verglichen, sollen diese Vergleiche in Zukunft auf gleichwertigen Daten beruhen.

Die Einführung von Umweltlabels wird stärker reguliert

Auch soll der Einsatz von Umweltlabels künftig reguliert werden, heißt es weiter. Derzeit gibt es mindestens 230 solcher Gütesiegel, die unterm Strich beim Verbraucher für Verwirrung sorgen, so die EU-Kommission. Neue öffentliche Kennzeichnungen sollen daher nur noch zugelassen werden, wenn sie auf EU-Ebene entwickelt wurden. Private, nicht-öffentliche Kennzeichnungen müssen höheren Anforderungen als bisher gerecht werden und sind zu genehmigen, bevor sie eine Zulassung erhalten können. Generell sollen Umwelt-Labels zuverlässig, transparent, unabhängig verifiziert und regelmäßig überprüft werden.

Der Vorschlag zur Richtlinie durchläuft nun das EU-Gesetzgebungsverfahren. Erhält er die Zustimmung vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat, erfolgt die Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Die Gesetzgeber der Länder müssen dann entscheiden, ob und inwieweit die neuen Vorgaben in die bestehenden Gesetze integriert werden können.

Quelle: Europäische Kommission

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