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29.04.2022 CosmeticBusiness

Neue verpackungsrechtliche Pflichten ab 1. Juli 2022

Zum 1. Juli tritt die Novelle des deutschen Verpackungsgesetzes in Kraft.

Ab dann muss jedes Unternehmen, das gewerbsmäßig verpackte Waren in den Verkehr bringt, im Verpackungsregister LUCID registriert sein, wie die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister mitteilt. Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen, die ihre Pflichten vollständig an einen Vorvertreiber delegiert haben, müssen sich registrieren. Elektronische Marktplätze dürfen auf ihren Plattformen nur noch Waren von Händlern und Verkäufern anbieten, wenn diese registriert sind. Der neue Registrierungsprozess startet am 5. Mai 2022. Weitere Informationen …

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